Wer bekommt Logopädie?

Erfahren Sie, wie eine logopädische Behandlung abläuft und wie Sie einen Termin vereinbaren können.

Logopädie behandelt Störungen der Sprache, des Sprechens, der Stimme und des Schluckens.

Wir diagnostizieren, beraten und therapieren Menschen jeden Alters, um ihre Kommunikation und Lebensqualität zu verbessern.

Frau und Mann sitzen an einem Tisch und ordnen Bild- und Wortkarten in einem hellen Raum.

Wann hilft Logopädie?

Logopädie kann helfen bei:

Sprachentwicklungsstörungen bei Kindern

Stimmproblemen oder Heiserkeit

Neurologischen Erkrankungen (z. B. nach Schlaganfall)

Schluckstörungen

Wie erhalten Sie eine logopädische Verordnung?

Logopädie ist eine ärztlich verordnungsfähige Heilmitteltherapie. Für den Therapiebeginn ist eine gültige Heilmittelverordnung mit entsprechender medizinischer Indikation erforderlich.

Eine Verordnung kann unter anderem ausgestellt werden durch:

Hausärzt:innen

Kinderärzt:innen

Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:innen

Zahnärzt:innen

Kieferorthopäd:innen

Neurolog:innen

Ein gelber Überweisungsschein liegt vor einem aufgeklappten Spiral-Kalender, der den 7. und 8. eines Monats zeigt, mit den Wochentagen Donnerstag und Freitag.
Foto: Timo Klostermeier / CC BY 2.0 – Quelle: ccnull.de

So läuft die Therapie ab

Vier Schritte führen Sie sicher durch den gesamten Prozess von der Diagnostik bis zur Beratung.

1.

Erstgespräch und Befundaufnahme

Beim ersten Termin nehmen wir uns Zeit, Sie kennenzulernen. Auf Grundlage der ärztlichen Verordnung führen wir die Anamnese und Diagnostik durch und besprechen anschließend mit Ihnen verständlich die Ergebnisse.

Frau mit rotem Pullover zeigt lächelnd auf Karten, die ein Mann an einem weißen Tisch hält.

2.

Individuelle Therapieplanung

Gemeinsam legen wir realistische Therapieziele fest und erstellen einen Therapieplan, der Ihren Alltag und Ihre Lebenssituation berücksichtigt.

Eine Frau in einem roten Pullover lächelt ein Mädchen an, das an einem Tisch sitzt und mit bunten Spielplättchen spielt.

3.

Therapie in der Praxis oder als Hausbesuch

Die Therapie findet in unserer barrierefreien Praxis statt oder als Hausbesuch nach ärztlicher Verordnung. Auch Tele- und Videotherapie sind möglich.

Wartezimmer mit Holzstühlen, einer Wand mit botanischem Muster und Zimmerpflanzen.

4.

Beratung und Austausch

Auf Wunsch beziehen wir Angehörige, Ärzt:innen und Einrichtungen in die Therapie mit ein.

Bei Kindertherapien in unserer Praxis finden regelmäßige Elterngespräche statt, um über die Therapiefortschritte und -übungen zu informieren. Bei Hausbesuchen stimmen wir uns, je nach Wunsch der Patient:innen, auch mit Pfleger:innen, Betreuer:innen oder Erzieher:innen ab.

Frau und Kind sitzen an einem Holztisch, das Kind malt ein buntes Bild mit dem Wort 'Die Skizze', während die Frau aufmerksam zuschaut.

Ihre logopädische Verordnung

Damit Ihre Therapie ohne Verzögerung beginnen kann, prüfen wir jede Verordnung vor Beginn sorgfältig auf Vollständigkeit.

Therapiebeginn innerhalb von 28 Tagen

Die Therapie muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.

Dringlicher Behandlungsbedarf

Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angekreuzt, muss der Therapiebeginn innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Hausbesuch nur mit Verordnung

Ein Hausbesuch ist nur möglich, wenn dieser auf der ärztlichen Verordnung ausdrücklich vermerkt ist.

Bereit für den
nächsten Schritt?

Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin.

Visitenkarte der Praxisgemeinschaft Josefine Max & Annika Ockert mit Adresse, Telefonnummer, E-Mail und Webseite in Leipzig.

Häufige Fragen zur Logopädie

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Verordnung, Ablauf und Behandlung in unserer Praxis.

Brauche ich für die logopädische Behandlung eine Verordnung?

Ja. Logopädie ist eine ärztlich verordnungsfähige Heilmitteltherapie. Für den Therapiebeginn benötigen Sie daher eine gültige Heilmittelverordnung.

Wer kann Logopädie verordnen?

Eine logopädische Verordnung kann unter anderem von Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:innen, Neurolog:innen sowie Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen ausgestellt werden. Diese Arztgruppen werden auch auf vielen deutschen Logopädie- und Krankenkassen-Infoseiten als typische Verordner genannt.

Bis wann muss die Therapie nach Ausstellung der Verordnung beginnen?

Die Therapie muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, muss der Beginn innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?

In unserer Praxis behandeln wir gesetzlich und privat Versicherte. Die Behandlung kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden.

Sind Hausbesuche möglich?

Ja, Hausbesuche sind möglich, wenn diese ärztlich verordnet wurden. Ein Hausbesuch kann nur stattfinden, wenn er auf der Verordnung ausdrücklich angekreuzt ist.

Bieten Sie auch Teletherapie oder Videotherapie an?

Ja, Teletherapie bzw. Videotherapie ist möglich. Dass die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie grundsätzlich vorgesehen ist, wird auch von Kasseninformationen bestätigt.

Für wen ist Logopädie geeignet?

Wir behandeln Menschen jeden Alters. Logopädie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken oder Kommunikation. Dass Logopädie diese Störungsbilder und Altersgruppen umfasst, entspricht auch den üblichen allgemeinen Beschreibungen.