Unsere Leistungen
Behandlung in unserer Praxis, als Hausbesuch oder online – individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
Unsere logopädischen Behandlungen für Sie
Wir bieten logopädische Behandlungen in unserer Praxis, als Hausbesuch oder Teletherapie an. Dabei behandeln wir gesetzlich und privat Versicherte.
Therapie in der Praxis
Behandlung in unseren ruhigen Praxisräumen in Leipzig mit moderner Ausstattung.
Hausbesuche
Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder in eine Einrichtung, wenn ein Hausbesuch ärztlich verordnet wurde.
Teletherapie
Teletherapie ist nach fachlicher Einschätzung und im Rahmen der geltenden Vorgaben möglich.
Für wen wir da sind
Logopädie begleitet Menschen in unterschiedlichen Lebensphasen. Wir unterstützen Kinder, Jugendliche, Erwachsene und ältere Menschen bei Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen und beraten auch Angehörige im Umgang damit.

Kinder und Jugendliche
Wir unterstützen bei:
Sprachentwicklungsstörungen (Aussprache, Wortschatz, Sprachverständnis, Grammatik)
Artikulationsstörungen
myofunktionellen Störungen
Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS)
Sprachentwicklungsverzögerungen
Mutismus / Autismus
Lippen-Kiefer-Gaumen-Segelspalten
Störungen der Handlungs- und Sprachplanung
kindlichen Stimmstörungen
Erwachsene
Wir unterstützen bei:
Schluckstörungen (auch Trachealkanülenmanagement und Patienten im SRW und SMB)
Dysarthrien
Sprechapraxien
Aphasien
Artikulationsstörungen
Orofaziale Dysfunktionen
Stimmstörungen
Laryngektomien


Beratung für Angehörige
Angehörige spielen eine wichtige Rolle im Therapieprozess. Wir beraten Sie gerne, wie Sie Ihre nahestehenden Personen im Alltag unterstützen und den Therapieerfolg bestmöglich begleiten können.
Kosten und Abrechnung
Wir arbeiten mit gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen.
Gesetzlich Versicherte
Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Krankenkasse gemäß der Heilmittelrichtlinien. Für Erwachsene fällt in der Regel die gesetzliche Zuzahlung an, sofern keine Befreiung vorliegt.
Privat Versicherte
Sie erhalten von uns eine Rechnung, die Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen können.
Bereit für den
nächsten Schritt?
Kontaktieren Sie uns gerne und vereinbaren Sie einen Termin.

Häufige Fragen zur Logopädie
Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen rund um Verordnung, Ablauf und Behandlung in unserer Praxis.
Ja. Logopädie ist eine ärztlich verordnungsfähige Heilmitteltherapie. Für den Therapiebeginn benötigen Sie daher eine gültige Heilmittelverordnung.
Eine logopädische Verordnung kann unter anderem von Hausärzt:innen, Kinderärzt:innen, Hals-Nasen-Ohren-Ärzt:innen, Neurolog:innen sowie Zahnärzt:innen oder Kieferorthopäd:innen ausgestellt werden. Diese Arztgruppen werden auch auf vielen deutschen Logopädie- und Krankenkassen-Infoseiten als typische Verordner genannt.
Die Therapie muss innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellungsdatum beginnen. Ist auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf vermerkt, muss der Beginn innerhalb von 14 Tagen erfolgen.
In unserer Praxis behandeln wir gesetzlich und privat Versicherte. Die Behandlung kann mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abgerechnet werden.
Ja, Hausbesuche sind möglich, wenn diese ärztlich verordnet wurden. Ein Hausbesuch kann nur stattfinden, wenn er auf der Verordnung ausdrücklich angekreuzt ist.
Ja, Teletherapie bzw. Videotherapie ist möglich. Dass die Videobehandlung in der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie grundsätzlich vorgesehen ist, wird auch von Kasseninformationen bestätigt.
Wir behandeln Menschen jeden Alters. Logopädie richtet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Unterstützungsbedarf in den Bereichen Sprache, Sprechen, Stimme, Schlucken oder Kommunikation. Dass Logopädie diese Störungsbilder und Altersgruppen umfasst, entspricht auch den üblichen allgemeinen Beschreibungen.

